Omnilex Logo
Rechtsrecherche
Rechtsrecherche
Korpus
Korpus

Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?

Kostenlose und unverbindliche Beratung

Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.

Sind Sie Anwältin oder Anwalt?

Entdecken Sie Omnilex, Ihren Arbeitsbereich für schnellere Rechtsrecherche.

Bereits über 6.000 Anwältinnen und Anwälte vertrauen auf Omnilex.

Omnilex ausprobieren
Einstellungen
Einstellungen
Gerichtsentscheide

ECLI:EU:C:2008:511•Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 18. September 2008.#Armacell Enterprise GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache C-514/06 P.

Originalquelle öffnen

Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 18. September 2008.#Armacell Enterprise GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache C-514/06 P.

ECLI:EU:C:2008:511Eu Chamb 01 C18.09.2008

Originalquelle öffnen

Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 10. Oktober 2006, Armacell/HABM (T‑172/05), mit dem das Gericht eine Klage der Anmelderin der Wortmarke „ARMAFOAM“ für Waren der Klasse 20 auf Aufhebung der Entscheidung R 552/2004‑1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 23. Februar 2005 abgewiesen hat, mit der die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, den Widerspruch der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke „NOMAFOAM“ für Waren der Klassen 11, 19, 20, 27 und 28 zurückzuweisen, aufgehoben wurde

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Armacell Enterprise GmbH trägt die Kosten.

Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?

Kostenlose und unverbindliche Beratung

Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.