ECLI:EU:C:2007:733•Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 29. November 2007.#Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Zulässigkeit - Strukturfonds - Finanzierung der Gemeinschaftsinitiativen - Änderung der Richtgrößen für die Aufteilung - Durchführung der rechtskräftigen Entscheidung.#Rechtssache C-417/06 P.
Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 29. November 2007.#Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Zulässigkeit - Strukturfonds - Finanzierung der Gemeinschaftsinitiativen - Änderung der Richtgrößen für die Aufteilung - Durchführung der rechtskräftigen Entscheidung.#Rechtssache C-417/06 P.
ECLI:EU:C:2007:733Eu Chamb 03 C29.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 13. Juli 2006, Italien/Kommission (T‑225/04), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2003) 3971 endg. der Kommission vom 26. November 2003 über die Richtgrößen für die Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen für Gemeinschaftsinitiativen des Zeitraums 1994 bis 1999 auf die Mitgliedstaaten sowie aller mit ihr zusammenhängenden früheren Rechtsakte abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Italienische Republik trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
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