ECLI:EU:C:2007:207•Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 29. März 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/96/EG - Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-388/06.
Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 29. März 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/96/EG - Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-388/06.
ECLI:EU:C:2007:207Eu Chamb 07 C29.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Versäumnis, innerhalb der vorgeschriebenen Frist die Vorschriften zu erlassen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (ABl. L 283, S. 51) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Französische Republik trägt die Kosten.
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