ECLI:EU:C:2007:308•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 24. Mai 2007. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik. # Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2001/42/EG -Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme - Nichtumsetzung innerhalb der vorgesehenen Frist. # Rechtssache C-376/06.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 24. Mai 2007. # Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik. # Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2001/42/EG -Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme - Nichtumsetzung innerhalb der vorgesehenen Frist. # Rechtssache C-376/06.
ECLI:EU:C:2007:308Eu Cjeu24.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197, S. 30) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme verstoßen, dass sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.
2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.
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