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Gerichtsentscheide

ECLI:EU:C:2007:416•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 5. Juli 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-340/06.

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Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 5. Juli 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-340/06.

ECLI:EU:C:2007:416Eu Chamb 06 C05.07.2007

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Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. L 41, S. 26) nachzukommen

Tenor

Tenor

1. Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates verstoßen, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2. Die Republik Österreich trägt die Kosten.

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