ECLI:EU:C:2007:416•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 5. Juli 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-340/06.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 5. Juli 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-340/06.
ECLI:EU:C:2007:416Eu Chamb 06 C05.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. L 41, S. 26) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates verstoßen, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Republik Österreich trägt die Kosten.
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