ECLI:EU:C:2007:375•Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 21. Juni 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie2004/116/EG - Anhang der Richtlinie 82/471/EWG - Futtermittel - Candida Guillermondi - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-339/06.
Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 21. Juni 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie2004/116/EG - Anhang der Richtlinie 82/471/EWG - Futtermittel - Candida Guillermondi - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-339/06.
ECLI:EU:C:2007:375Eu Chamb 08 C21.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/116/EG der Kommission vom 23. Dezember 2004 zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 82/471/EWG des Rates zwecks Aufnahme von Candida guilliermondii (ABl. L 379, S. 81) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/116/EG der Kommission vom 23. Dezember 2004 zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 82/471/EWG des Rates zwecks Aufnahme von Candida guilliermondii verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
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