ECLI:EU:C:2007:351•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 14. Juni 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Königreich Schweden.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Luftbeförderung - Nichtbeförderung und Annullierung oder große Verspätung von Flügen - Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste - Festlegung von Sanktionen.#Rechtssache C-333/06.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 14. Juni 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Königreich Schweden.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Luftbeförderung - Nichtbeförderung und Annullierung oder große Verspätung von Flügen - Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste - Festlegung von Sanktionen.#Rechtssache C-333/06.
ECLI:EU:C:2007:351Eu Chamb 06 C14.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nichterlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. L 46, S. 1) nachzukommen – Festlegung wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen
Tenor
Tenor
1. Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 verstoßen, dass es keine Sanktionen für Verstöße gegen Art. 14 dieser Verordnung festgelegt hat.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Das Königreich Schweden trägt die Kosten.
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