ECLI:EU:C:2007:599•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 11. Oktober 2007.#Hellenische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - EAGFL - Wegen Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben.#Rechtssache C-332/06 P.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 11. Oktober 2007.#Hellenische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - EAGFL - Wegen Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben.#Rechtssache C-332/06 P.
ECLI:EU:C:2007:599Eu Chamb 05 C11.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 20. Juni 2006, Griechenland/Kommission (T‑251/04), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/457/EG der Kommission vom 29. April 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K[2004] 1706) (ABl. L 156, S. 48) abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
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