ECLI:EU:C:2007:79•Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 1. Februar 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/116/EG - Aufnahme von Candida guilliermondii in den Anhang der Richtlinie 82/471/EWG - Unterlassen der erforderlichen Maßnahmen.#Rechtssache C-324/06.
Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 1. Februar 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/116/EG - Aufnahme von Candida guilliermondii in den Anhang der Richtlinie 82/471/EWG - Unterlassen der erforderlichen Maßnahmen.#Rechtssache C-324/06.
ECLI:EU:C:2007:79Eu Chamb 07 C01.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/116/EG der Kommission vom 23. Dezember 2004 zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 82/471/EWG des Rates zwecks Aufnahme von Candida guilliermondii (ABl. L 379, S. 81) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/116/EG der Kommission vom 23. Dezember 2004 zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 82/471/EWG des Rates zwecks Aufnahme von Candida guilliermondii verstoßen, dass sie die Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht fristgerecht erlassen hat.
2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.
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