ECLI:EU:C:2007:415•Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 5. Juli 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/14/EG - Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-317/06.
Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 5. Juli 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/14/EG - Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-317/06.
ECLI:EU:C:2007:415Eu Chamb 07 C05.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 80, S. 29) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
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