ECLI:EU:C:2008:486•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 11. September 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kombinierter Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten - Richtlinie 92/106/EWG - Ablaufverkehr auf der Straße, der Bestandteil des kombinierten Verkehrs ist - Nächstgelegener geeigneter Bahnhof.#Rechtssache C-305/06.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 11. September 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kombinierter Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten - Richtlinie 92/106/EWG - Ablaufverkehr auf der Straße, der Bestandteil des kombinierten Verkehrs ist - Nächstgelegener geeigneter Bahnhof.#Rechtssache C-305/06.
ECLI:EU:C:2008:486Eu Chamb 05 C11.09.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 2 und 4 der Richtlinie 92/106/EWG des Rates vom 7. Dezember 1992 über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten (ABl. L 368, S. 38) – Ablaufverkehr auf der Straße, der Bestandteil des kombinierten Verkehrs ist – Erfordernis einer griechischen Zulassung für Lastkraftwagen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.
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