ECLI:EU:C:2008:86•Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 14. Februar 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 EG - Nationale Vorschrift, die die Stimmrechte der Aktionäre in Unternehmen des Energiesektors beschränkt - Für öffentliche Einrichtungen geltende Beschränkung.#Rechtssache C-274/06.
Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 14. Februar 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 EG - Nationale Vorschrift, die die Stimmrechte der Aktionäre in Unternehmen des Energiesektors beschränkt - Für öffentliche Einrichtungen geltende Beschränkung.#Rechtssache C-274/06.
ECLI:EU:C:2008:86Eu Chamb 03 C14.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 56 EG – Nationale Vorschrift, die in bestimmten Fällen eine Beschränkung der Stimmrechte in Unternehmen des Energiesektors vorsieht
Tenor
Tenor
1. Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 56 EG verstoßen, dass es Maßnahmen wie die in der 27. Zusatzbestimmung des Gesetzes 55/1999 vom 29. Dezember 1999 zur Einführung steuerlicher, verwaltungsrechtlicher und sozialer Maßnahmen in der durch Artikel 94 des Gesetzes 62/2003 vom 30. Dezember 2003 geänderten Fassung enthaltenen aufrechterhalten hat, die das Stimmrecht der öffentlichen Einrichtungen in spanischen Unternehmen des Energiesektors beschränken.
2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
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