ECLI:EU:C:2006:795•Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 14. Dezember 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 1999/94/EG - Neue Personenkraftwagen - Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen.#Rechtssache C-198/06.
Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 14. Dezember 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 1999/94/EG - Neue Personenkraftwagen - Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen.#Rechtssache C-198/06.
ECLI:EU:C:2006:795Eu Chamb 07 C14.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Unterbliebene Erstellung oder Übermittlung des in Artikel 9 der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO 2 -Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (ABl. 2000, L 12, S. 16) vorgesehenen Berichts an die Kommission
Tenor
Tenor
1. Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO 2 -Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen verstoßen, dass es nicht den in Artikel 9 der Richtlinie vorgesehenen Bericht erstellt hat.
2. Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.
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