ECLI:EU:C:2007:539•Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 20. September 2007.#Société des produits Nestlé SA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache C-193/06 P.
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 20. September 2007.#Société des produits Nestlé SA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache C-193/06 P.
ECLI:EU:C:2007:539Eu Chamb 03 C20.09.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 22. Februar 2006, Nestlé/HABM, Streithelferin: Quick Restaurants SA (Rechtssache T‑74/04), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 17. Dezember 2003 (Sache R 922/2001‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Société des produits Nestlé SA und der Quick Restaurants SA abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 22. Februar 2006, Nestlé/HABM – Quick (QUICKY) (T‑74/04), wird aufgehoben, soweit das Gericht unter Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke, als es auf den durch die fraglichen Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abstellte, nicht ihre visuelle Ähnlichkeit beurteilt hat.
2. Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.
3. Die Rechtssache wird an das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften zurückverwiesen.
4. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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