ECLI:EU:C:2007:171•Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 15. März 2007.#T.I.M.E. ART Uluslararasi Saat Ticareti ve dis Ticaret A.S. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache C-171/06 P.
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 15. März 2007.#T.I.M.E. ART Uluslararasi Saat Ticareti ve dis Ticaret A.S. gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache C-171/06 P.
ECLI:EU:C:2007:171Eu Chamb 07 C15.03.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte erweiterte Kammer) vom 12. Januar 2006, Devinlec Développement Innovation Leclerc/HABM (T‑147/03), mit dem auf Antrag der Inhaberin der nationalen Bildmarke „QUANTIEME“ für Waren der Klassen 14 und 18 die Entscheidung R 109/2002‑3 der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 30. Januar 2003 über die Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung, die Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke „QUANTUM“ für Waren der Klasse 14 zurückzuweisen, aufgehoben wurde
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die T.I.M.E. ART Uluslararasi Saat Ticareti ve diş Ticaret AŞ trägt die Kosten.
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