ECLI:EU:C:2006:694•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 26. Oktober 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Finnland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme - Keine fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-159/06.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 26. Oktober 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Finnland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme - Keine fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-159/06.
ECLI:EU:C:2006:694Eu Chamb 06 C26.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Versäumnis, in Bezug auf die autonome Provinz Åland für eine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197, S. 30) zu sorgen
Tenor
Tenor
1. Die Republik Finnland hat gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme verstoßen, indem sie, was die autonome Provinz der Åland-Inseln betrifft, nicht die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat.
2. Die Republik Finnland trägt die Kosten.
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