ECLI:EU:C:2006:738•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 23. November 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Königreich Schweden.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/87/EG - Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats - Zusätzliche Beaufsichtigung - Keine fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-156/06.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 23. November 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Königreich Schweden.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/87/EG - Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats - Zusätzliche Beaufsichtigung - Keine fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-156/06.
ECLI:EU:C:2006:738Eu Chamb 05 C23.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Keine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 79/267/EWG, 92/49/EWG, 92/96/EWG, 93/6/EWG und 93/22/EWG des Rates und der Richtlinien 98/78/EG und 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 35, S. 1)
Tenor
Tenor
1. Das Königreich Schweden hat gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 79/267/EWG, 92/49/EWG, 92/96/EWG, 93/6/EWG und 93/22/EWG des Rates und der Richtlinien 98/78/EG und 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verstoßen, indem es nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder die Kommission hierüber jedenfalls nicht unterrichtet hat.
2. Das Königreich Schweden trägt die Kosten.
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