ECLI:EU:C:2006:692•Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 26. Oktober 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Finnland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/95/EG - Gefährliche Stoffe - Elektro- und Elektronikgeräte - Keine fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-152/06.
Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 26. Oktober 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Finnland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/95/EG - Gefährliche Stoffe - Elektro- und Elektronikgeräte - Keine fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-152/06.
ECLI:EU:C:2006:692Eu Chamb 04 C26.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Versäumnis, in Bezug auf die autonome Provinz Åland für eine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ABl. L 37, S. 19) zu sorgen
Tenor
Tenor
1. Die Republik Finnland hat gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten verstoßen, indem sie, was die Åland-Inseln betrifft, nicht die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat.
2. Die Republik Finnland trägt die Kosten.
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