ECLI:EU:C:2007:89•Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 8. Februar 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Slowakische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/48/EG - Transeuropäische Netze - Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems - Nichtumsetzung.#Rechtssache C-114/06.
Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 8. Februar 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Slowakische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/48/EG - Transeuropäische Netze - Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems - Nichtumsetzung.#Rechtssache C-114/06.
ECLI:EU:C:2007:89Eu Chamb 08 C08.02.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 96/48/EG des Rates vom 23. Juli 1996 über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems (ABl. L 235, S. 6)
Tenor
Tenor
1. Die Slowakische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 96/48/EG des Rates vom 23. Juli 1996 über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems verstoßen, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen.
2. Die Slowakische Republik trägt die Kosten.
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