ECLI:EU:C:2006:768•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. Dezember 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/49/EG - Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-78/06.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. Dezember 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/49/EG - Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-78/06.
ECLI:EU:C:2006:768Eu Chamb 05 C07.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ABl. L 189, S. 12) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht fristgerecht erlassen hat.
2. Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.
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