ECLI:EU:C:2007:234•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 19. April 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/9/EG - Asylpolitik - Asylbewerber - Aufnahme - Mindestnormen - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-72/06.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 19. April 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/9/EG - Asylpolitik - Asylbewerber - Aufnahme - Mindestnormen - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-72/06.
ECLI:EU:C:2007:234Eu Chamb 05 C19.04.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (ABl. L 31, S. 18) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 26 der Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten verstoßen, dass sie die Rechts und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
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