ECLI:EU:T:2010:166•Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 28. April 2010.#Oxley Threads Ltd gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt der Garne für die Automobilindustrie - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 des EWR-Abkommens festgestellt wird - Geldbußen - Schwere der Zuwiderhandlung - Mildernde Umstände - Zusammenarbeit - Verhältnismäßigkeit - Gleichbehandlung - Leitlinien für die Festsetzung von Geldbußen.#Rechtssache T-448/05.
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 28. April 2010.#Oxley Threads Ltd gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt der Garne für die Automobilindustrie - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 des EWR-Abkommens festgestellt wird - Geldbußen - Schwere der Zuwiderhandlung - Mildernde Umstände - Zusammenarbeit - Verhältnismäßigkeit - Gleichbehandlung - Leitlinien für die Festsetzung von Geldbußen.#Rechtssache T-448/05.
ECLI:EU:T:2010:166Eu Chamb 05 T28.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005) 3452 der Kommission vom 14. September 2005 in einem Verfahren nach den Artikeln 81 [EG] und 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/38.337 – PO/Garne) in ihrer durch die Entscheidung K(2005) 3765 der Kommission vom 13. Oktober 2005 geänderten Fassung und, hilfsweise, auf Herabsetzung der mit dieser Entscheidung gegen die Klägerin verhängten Geldbuße
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Oxley Threads Ltd trägt die Kosten.
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