Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 4. März 2009.#Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen Behörden zugunsten bestimmter Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, die auf Anlagen in Anteilen von Gesellschaften mit geringer oder mittlerer Kapitalisierung spezialisiert sind - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Begründungspflicht - Selektiver Charakter der Maßnahme - Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten und Verzerrung des Wettbewerbs - Art. 87 Abs. 3 Buchst. c EG.#Rechtssache T-424/05.

ECLI:EU:T:2009:49Eu Chamb 05 T04.03.2009