ECLI:EU:T:2007:227•Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007.#Gerolf Annemans gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Behandlung von Beschwerden - Verordnung (EG) Nr. 773/2004 - Schreiben der Kommission an den Beschwerdeführer - Einrede der Unzulässigkeit - Vorbereitende Maßnahme - Nicht anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit.#Rechtssache T-411/05.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007.#Gerolf Annemans gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Behandlung von Beschwerden - Verordnung (EG) Nr. 773/2004 - Schreiben der Kommission an den Beschwerdeführer - Einrede der Unzulässigkeit - Vorbereitende Maßnahme - Nicht anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit.#Rechtssache T-411/05.
ECLI:EU:T:2007:227Eu Chamb 04 T12.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung, die in dem Schreiben der Kommission vom 5. September 2005 in der Sache COMP/39.225 enthalten sein soll, das sich auf die von Gerolf Annemans gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 [EG] und 82 [EG] niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. 2003, L 1, S. 1) bei der Kommission eingereichte Beschwerde bezieht
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Herr Annemans trägt die Kosten.
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