ECLI:EU:T:2008:510•Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 19. November 2008.#Hellenische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Kohäsionsfonds - Internationaler Flughafen von Athen - Kürzung einer finanziellen Beteiligung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T-404/05.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 19. November 2008.#Hellenische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Kohäsionsfonds - Internationaler Flughafen von Athen - Kürzung einer finanziellen Beteiligung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T-404/05.
ECLI:EU:T:2008:510Eu Chamb 08 T19.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005) 3243 endg. der Kommission vom 1. September 2005 zur Kürzung des mit der Entscheidung K(96) 1356 endg. der Kommission vom 24. Mai 1996 aus dem Kohäsionsfonds gewährten Zuschusses für das Vorhaben Nr. 95/09/65/040 (neuer internationaler Flughafen von Athen in Spata)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
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