ECLI:EU:T:2009:345•Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 23. September 2009.#Transnáutica - Transportes e Navegação, SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Zollunion - Externe gemeinschaftliche Versandverfahren - Für Drittländer bestimmte Tabak- und Äthylalkoholladungen - Betrug - Antrag auf Erlass von Einfuhrabgaben - Art. 239 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 905 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Billigkeitsklausel - Vorliegen eines besonderen Falls - Gesamtbürgschaft.#Rechtssache T-385/05.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 23. September 2009.#Transnáutica - Transportes e Navegação, SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Zollunion - Externe gemeinschaftliche Versandverfahren - Für Drittländer bestimmte Tabak- und Äthylalkoholladungen - Betrug - Antrag auf Erlass von Einfuhrabgaben - Art. 239 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 905 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Billigkeitsklausel - Vorliegen eines besonderen Falls - Gesamtbürgschaft.#Rechtssache T-385/05.
ECLI:EU:T:2009:345Eu Chamb 07 T23.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung REM 05/2004 der Kommission vom 6. Juli 2005, mit der die Erstattung und der Erlass bestimmter Zölle versagt wurden
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung REM 05/2004 der Kommission vom 6. Juli 2005 wird für nichtig erklärt.
2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.
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