ECLI:EU:T:2009:99•Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 2. April 2009.#Zuffa, LLC gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ULTIMATE FIGHTING - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Begründungspflicht - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 73 der Verordnung (EG) Nr. 40/94.#Rechtssache T-379/05.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 2. April 2009.#Zuffa, LLC gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ULTIMATE FIGHTING - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Begründungspflicht - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 73 der Verordnung (EG) Nr. 40/94.#Rechtssache T-379/05.
ECLI:EU:T:2009:99Eu Chamb 03 T02.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 8. August 2005 (Sache R 24/2005‑1) über die Eintragung des Wortzeichens ULTIMATE FIGHTING als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Modelle und Muster) (HABM) vom 8. August 2005 (Sache R 24/2005‑1) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt die Kosten.
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