ECLI:EU:T:2009:261•Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 9. Juli 2009.#JSC Kirovo-Chepetsky Khimichesky Kombinat gegen Rat der Europäischen Union.#Verfahren - Urteilsauslegung.#Rechtssache T-348/05 INTP.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 9. Juli 2009.#JSC Kirovo-Chepetsky Khimichesky Kombinat gegen Rat der Europäischen Union.#Verfahren - Urteilsauslegung.#Rechtssache T-348/05 INTP.
ECLI:EU:T:2009:261Eu Chamb 04 T09.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Auslegung des Urteils des Gerichts vom 10. September 2008 (T‑348/05)
Tenor
Tenor
1. Nr. 1 des Tenors des Urteils des Gerichts vom 10. September 2008, JSC Kirovo-Chepetsky Khimichesky Kombinat/Rat (T‑348/05), ist dahin auszulegen, dass die Verordnung (EG) Nr. 945/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 658/2002 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung in Russland und der Verordnung (EG) Nr. 132/2001 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung in unter anderem der Ukraine nach einer teilweisen Interimsüberprüfung gemäß Art. 11 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 für nichtig erklärt wird, soweit sie das JSC Kirovo-Chepetsky Khimichesky Kombinat betrifft.
2. Das JSC Kirovo-Chepetsky Khimichesky Kombinat, der Rat der Europäischen Union und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten.
3. Die Urschrift dieses Urteils wird mit der Urschrift des ausgelegten Urteils verbunden, und an deren Rand ist ein Hinweis auf dieses Urteil anzubringen.
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