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Gerichtsentscheide

ECLI:EU:T:2009:344•Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 23. September 2009.#Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse - Streichung der Ausfuhrerstattungen für sämtliche für Ceuta und Melilla bestimmte Milcherzeugnisse - Voraussetzungen - Diskriminierungsverbot - Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T-341/05.

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Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 23. September 2009.#Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse - Streichung der Ausfuhrerstattungen für sämtliche für Ceuta und Melilla bestimmte Milcherzeugnisse - Voraussetzungen - Diskriminierungsverbot - Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T-341/05.

ECLI:EU:T:2009:344Eu Chamb 07 T23.09.2009

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Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 909/2005 der Kommission vom 16. Juni 2005 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Milch und Milcherzeugnisse (ABl. L 154, S. 10), soweit Ceuta und Melilla zu den Bestimmungsgebieten gehören, die im Anhang der Verordnung unter dem Bestimmungscode L01 aufgeführt sind

Tenor

Tenor

1. Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 909/2005 der Kommission vom 16. Juni 2005 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Milch und Milcherzeugnisse wird für nichtig erklärt, soweit darin Ceuta und Melilla als Bestimmungsgebiete mit dem Bestimmungscode L01 aufgeführt sind.

2. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.

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