ECLI:EU:T:2009:109•Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 22. April 2009.#Centre européen pour la statistique et le développement ASBL (CESD-Communautaire) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Öffentliche Aufträge - Feststellung einer schweren Vertragsverletzung - Art. 93 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 - Nichtigkeitsklage - Rechtsfehler - Zuständigkeit des Gerichts - Rechtsschutzinteresse - Zulässigkeit - Ermessensmissbrauch - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Begründung - Verteidigungsrechte.#Rechtssache T-286/05.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 22. April 2009.#Centre européen pour la statistique et le développement ASBL (CESD-Communautaire) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Öffentliche Aufträge - Feststellung einer schweren Vertragsverletzung - Art. 93 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 - Nichtigkeitsklage - Rechtsfehler - Zuständigkeit des Gerichts - Rechtsschutzinteresse - Zulässigkeit - Ermessensmissbrauch - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Begründung - Verteidigungsrechte.#Rechtssache T-286/05.
ECLI:EU:T:2009:109Eu Chamb 08 T22.04.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 18. Mai 2005, mit dem diese der Klägerin mitteilte, dass sie entschieden habe, in Bezug auf verschiedene aufgeführte Verträge eine schwere Vertragsverletzung im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248, S. 1) festzustellen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Centre européen pour la statistique et le développement ASBL (CESD‑Communautaire) trägt die Kosten.
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