ECLI:EU:T:2007:224•Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007.#AEPI Elliniki Etaireia pros Prostasian tis Pnevmatikis Idioktisias AE gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Wettbewerb - Urheberrechte und verwandte Schutzrechte - Verordnung [EG] Nr. 1/2003 - Verpflichtungen bei der Behandlung von Beschwerden -Fehlendes Gemeinschaftsinteresse -- Abweisung.#Rechtssache T-229/05.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007.#AEPI Elliniki Etaireia pros Prostasian tis Pnevmatikis Idioktisias AE gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Wettbewerb - Urheberrechte und verwandte Schutzrechte - Verordnung [EG] Nr. 1/2003 - Verpflichtungen bei der Behandlung von Beschwerden -Fehlendes Gemeinschaftsinteresse -- Abweisung.#Rechtssache T-229/05.
ECLI:EU:T:2007:224Eu Chamb 04 T12.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung SG‑Greffe (2005) D/201832 der Kommission vom 18. April 2005, mit der eine Beschwerde wegen eines Verstoßes der griechischen Einrichtungen zur gemeinsamen Verwaltung mit dem Urheberrecht verwandter Schutzrechte auf dem Gebiet der Musik gegen die Art. 81 EG und 82 EG zurückgewiesen wurde
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die AEPI Elliniki Etaireia pros Prostasian tis Pnevmatikis Idioktisias AE trägt die Kosten.
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