ECLI:EU:T:2009:367•Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 30. September 2009.#Arkema SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Wettbewerb - Kartelle - Markt für Monochloressigsäure - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Marktaufteilung und Festsetzung der Preise - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Grundsatz der individuellen Festsetzung von Strafen und Sanktionen - Begründungspflicht - Geldbußen - Verhältnismäßigkeit - Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung - Abschreckungswirkung - Konkrete Auswirkungen auf den Markt - Mildernde Umstände - Mitläuferrolle - Erschwerende Umstände - Wiederholungsfall.#Rechtssache T-168/05.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 30. September 2009.#Arkema SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Wettbewerb - Kartelle - Markt für Monochloressigsäure - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Marktaufteilung und Festsetzung der Preise - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Grundsatz der individuellen Festsetzung von Strafen und Sanktionen - Begründungspflicht - Geldbußen - Verhältnismäßigkeit - Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung - Abschreckungswirkung - Konkrete Auswirkungen auf den Markt - Mildernde Umstände - Mitläuferrolle - Erschwerende Umstände - Wiederholungsfall.#Rechtssache T-168/05.
ECLI:EU:T:2009:367Eu Chamb 07 T30.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung von Art. 1 Buchst. d, Art. 2 Buchst. c und Art. 4 Abs. 9 der Entscheidung C(2004) 4876 final der Kommission vom 19. Januar 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E‑1/37.773 – MCAA) und, hilfsweise, auf Abänderung von Art. 2 Buchst. c und d dieser Entscheidung
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Arkema SA trägt die Kosten.
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