ECLI:EU:T:2008:494•Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 13. November 2008.#Société des plantations de Mbanga SA (SPM) gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Regelung für die Einfuhr von Bananen mit Ursprung in den AKP-Staaten in die Europäische Union - Rechtmäßiges oder rechtswidriges Verhalten - Schaden, der einem unabhängigen AKP-Erzeuger entstanden sein soll.#Rechtssache T-128/05.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 13. November 2008.#Société des plantations de Mbanga SA (SPM) gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Regelung für die Einfuhr von Bananen mit Ursprung in den AKP-Staaten in die Europäische Union - Rechtmäßiges oder rechtswidriges Verhalten - Schaden, der einem unabhängigen AKP-Erzeuger entstanden sein soll.#Rechtssache T-128/05.
ECLI:EU:T:2008:494Eu Chamb 08 T13.11.2008
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Schadensersatzklage gemäß Art. 235 EG und 288 Abs. 2 EG, die auf ein rechtswidriges Verhalten des Rates und der Kommission im Rahmen der Erstellung der Regelung für die Einfuhr von Bananen in die Gemeinschaft und, hilfsweise, auf die Haftung der Gemeinschaft bei Nichtvorliegen eines rechtswidrigen Verhaltens dieser beiden Organe gestützt wird
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Société des plantations de Mbanga SA (SPM) trägt die Kosten.
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