ECLI:EU:T:2009:64•Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 11. März 2009.#Borax Europe Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Dokumente und Tonaufnahmen - Verweigerung des Zugangs - Ausnahme zum Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen - Ausnahme zum Schutz des Entscheidungsprozesses.#Rechtssache T-121/05.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 11. März 2009.#Borax Europe Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Dokumente und Tonaufnahmen - Verweigerung des Zugangs - Ausnahme zum Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen - Ausnahme zum Schutz des Entscheidungsprozesses.#Rechtssache T-121/05.
ECLI:EU:T:2009:64Eu Chamb 07 T11.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Generalsekretärs der Kommission vom 17. Januar 2005, den Zugang zu bestimmten Dokumenten und Tonaufnahmen im Rahmen der 30. Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (ABl. 1967, Nr. 196, S. 1) an den technischen Fortschritt zu verweigern
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung des Generalsekretärs der Kommission vom 17. Januar 2005, den Zugang zu bestimmten Dokumenten und Tonaufnahmen im Rahmen der 30. Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe zu verweigern, wird für nichtig erklärt.
2. Die Kommission trägt die Kosten.
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