ECLI:EU:T:2010:204•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 19. Mai 2010.#Outokumpu Oyj und Luvata Oy gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Kupferinstallationsrohrbranche - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Geldbußen - Größe des betreffenden Marktes - Erschwerender Umstand - Wiederholungsfall.#Rechtssache T-20/05.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 19. Mai 2010.#Outokumpu Oyj und Luvata Oy gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Kupferinstallationsrohrbranche - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Geldbußen - Größe des betreffenden Marktes - Erschwerender Umstand - Wiederholungsfall.#Rechtssache T-20/05.
ECLI:EU:T:2010:204Eu Chamb 08 T19.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung oder Herabsetzung der in Art. 2 Buchst. j der Entscheidung K(2004) 2826 der Kommission vom 3. September 2004 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E‑1/38.069 – Kupferinstallationsrohre) gegen die Klägerinnen verhängten Geldbuße
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Outokumpu Oyj und die Luvata Oy tragen die Kosten.
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