ECLI:EU:C:2006:656•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 6. Oktober 2006.#Lucien De Graaf und Gudula Daniels gegen Belgische Staat.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Hof van Beroep te Antwerpen - Belgien.#Vorabentscheidungsersuchen - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-436/05.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 6. Oktober 2006.#Lucien De Graaf und Gudula Daniels gegen Belgische Staat.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Hof van Beroep te Antwerpen - Belgien.#Vorabentscheidungsersuchen - Unzulässigkeit.#Rechtssache C-436/05.
ECLI:EU:C:2006:656Eu Chamb 05 C06.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Hof van beroep te Antwerpen – Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 (ABl. 1997, L 28, S. 1) geänderten und aktualisierten Fassung – Sachlicher Geltungsbereich – Von einem Mitgliedstaat zur Finanzierung seines Systems der sozialen Sicherheit erhobene Krisenzusatzabgabe – Verpflichtung, die Abgabe selbst im Fall der Pflichtversicherung nach einem anderen System der sozialen Sicherheit als dem des Wohnsitzstaats zu zahlen – Vereinbarkeit mit Artikel 39 EG
Tenor
Tenor
Das vom Hof van beroep te Antwerpen mit Entscheidung vom 29. November 2005 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist unzulässig.
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