ECLI:EU:C:2009:497•Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 3. September 2009.#Industrias Químicas del Vallés, SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Kostenfestsetzung.#Rechtssache C-326/05 P-DEP.
Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 3. September 2009.#Industrias Químicas del Vallés, SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Kostenfestsetzung.#Rechtssache C-326/05 P-DEP.
ECLI:EU:C:2009:497Eu Chamb 03 C03.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Art. 74 der Verfahrensordnung – Antrag auf Kostenfestsetzung im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs vom 18. Juli 2008
Tenor
Tenor
Der Gesamtbetrag der Kosten, die die Kommission der Europäischen Gemeinschaften der Industrias Químicas del Vallés SA zu erstatten hat, wird auf 255 000 Euro festgesetzt.
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