ECLI:EU:C:2006:368•Beschluss des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 1. Juni 2006.#Plus Warenhandelsgesellschaft mbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache C-324/05 P.
Beschluss des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 1. Juni 2006.#Plus Warenhandelsgesellschaft mbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache C-324/05 P.
ECLI:EU:C:2006:368Eu Chamb 04 C01.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 22. Juni 2005 in der Rechtssache T‑34/04 (Plus Warenhandelsgesellschaft/HABM) mit dem eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM abgewiesen wurde; die Beschwerdekammer hatte die von der Klägerin als Inhaberin der Marke „POWER“ gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung über die Zurückweisung des Widerspruchs gegen die Anmeldung der Bildmarke „Turkish Power“ erhobene Beschwerde ihrerseits zurückgewiesen – Gefahr von Verwechslungen der Marken
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Plus Warenhandelsgesellschaft mbH trägt die Kosten.
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