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Gerichtsentscheide

ECLI:EU:C:2006:99•Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 9. Februar 2006.#Hippocrate Vounakis gegen Europäische Kommission.#Rechtssache C-322/05 P.

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Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 9. Februar 2006.#Hippocrate Vounakis gegen Europäische Kommission.#Rechtssache C-322/05 P.

ECLI:EU:C:2006:99Eu Chamb 06 C09.02.2006

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Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand:

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 2. Juni 2005 in der Rechtssache T‑326/03 (Vounakis/Kommission), mit dem eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Kläger im Beförderungsjahr 2002 nicht nach Besoldungsgruppe A 4 zu befördern, als unzulässig abgewiesen worden ist

Tenor

Tenor:

1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2) Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Verfahrens.

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