ECLI:EU:C:2006:99•Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 9. Februar 2006.#Hippocrate Vounakis gegen Europäische Kommission.#Rechtssache C-322/05 P.
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 9. Februar 2006.#Hippocrate Vounakis gegen Europäische Kommission.#Rechtssache C-322/05 P.
ECLI:EU:C:2006:99Eu Chamb 06 C09.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand:
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 2. Juni 2005 in der Rechtssache T‑326/03 (Vounakis/Kommission), mit dem eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Kläger im Beförderungsjahr 2002 nicht nach Besoldungsgruppe A 4 zu befördern, als unzulässig abgewiesen worden ist
Tenor
Tenor:
1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2) Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Verfahrens.
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