ECLI:EU:C:2007:573•Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 4. Oktober 2007.#Fred Olsen SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - Seekabotage - Bestehende Beihilfen - Neue Beihilfen - Beihilfen, die für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt werden können - Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-320/05 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 4. Oktober 2007.#Fred Olsen SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - Seekabotage - Bestehende Beihilfen - Neue Beihilfen - Beihilfen, die für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt werden können - Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-320/05 P.
ECLI:EU:C:2007:573Eu Chamb 03 C04.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 15. Juni 2005, Olsen/Kommission (T‑17/02), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 25. Juli 2001 über die staatliche Beihilfe NN 48/2001 − Spanien − Beihilfen für die Reederei Trasmediterránea (ABl. 2002, C 96, S. 4) abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Fred Olsen, S.A. trägt die Kosten.
3. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.
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