ECLI:EU:C:2006:779•Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 14. Dezember 2006.#Herbert Meister gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache C-12/05 P.
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 14. Dezember 2006.#Herbert Meister gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache C-12/05 P.
ECLI:EU:C:2006:779Eu Chamb 06 C14.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 28. Oktober 2004, Meister/HABM (T‑76/03), mit dem die Klage auf Aufhebung der Entscheidung des HABM vom 22. April 2002, den Rechtsmittelführer im dienstlichen Interesse mit seiner Planstelle dem Vizepräsidenten für Rechtsangelegenheiten als Rechtsberater zuzuweisen, abgewiesen wurde.
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel und das Anschlussrechtsmittel werden zurückgewiesen.
2. Herr Meister trägt die Kosten des Rechtsmittels.
3. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) trägt die Kosten des Anschlussrechtsmittels.
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