ECLI:EU:C:2006:737•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 23. November 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/271/EWG - Umweltbelastungen - Behandlung von kommunalem Abwasser.#Rechtssache C-452/05.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 23. November 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/271/EWG - Umweltbelastungen - Behandlung von kommunalem Abwasser.#Rechtssache C-452/05.
ECLI:EU:C:2006:737Eu Chamb 06 C23.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Fehlerhafte Anwendung des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135, S. 40)
Tenor
Tenor
1. Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser verstoßen, dass es nicht nachweisen konnte, dass die Gesamtbelastung aus allen Behandlungsanlagen von Stickstoff insgesamt um mindestens 75 % verringert wird.
2. Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.
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