ECLI:EU:C:2006:750•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 30. November 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/271/EWG - Umweltverschmutzung und Umweltbelastungen - Behandlung vom kommunalem Abwasser - Provinz Varese.#Rechtssache C-293/05.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 30. November 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/271/EWG - Umweltverschmutzung und Umweltbelastungen - Behandlung vom kommunalem Abwasser - Provinz Varese.#Rechtssache C-293/05.
ECLI:EU:C:2006:750Eu Chamb 06 C30.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135, S. 40) – Nicht ausreichend gründliche Behandlung des Abwassers des aus verschiedenen im Becken des Flusses Olona gelegenen Gemeinden der Provinz Varese bestehenden Siedlungsgebiets
Tenor
Tenor
1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 5 Absatz 2 und 5 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser verstoßen, dass sie nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um zu gewährleisten, dass ab 31. Dezember 1998 das Abwasser des aus verschiedenen im Becken des Flusses Olona gelegenen Gemeinden der Provinz Varese bestehenden Siedlungsgebiets einer gründlicheren als der in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen Zweitbehandlung oder gleichwertigen Behandlung unterzogen wird.
2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
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