ECLI:EU:C:2006:677•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 26. Oktober 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/100/EWG - Dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte im Bereich des geistigen Eigentums - Öffentliches Verleihrecht - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-198/05.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 26. Oktober 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/100/EWG - Dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte im Bereich des geistigen Eigentums - Öffentliches Verleihrecht - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-198/05.
ECLI:EU:C:2006:677Eu Chamb 06 C26.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Artikel 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums (ABl. L 346, S. 61) – Ausnahme vom ausschließlichen öffentlichen Verleihrecht – Tragweite
Tenor
Tenor
1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums verstoßen, dass sie alle Kategorien von Einrichtungen des öffentlichen Verleihs im Sinne dieser Richtlinie vom öffentlichen Verleihrecht ausgenommen hat.
2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
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