ECLI:EU:C:2007:571•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 4. Oktober 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Königreich Schweden.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nationales Einzelhandelsmonopol für alkoholhaltige Getränke - Verbot der Einfuhr durch Privatpersonen.#Rechtssache C-186/05.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 4. Oktober 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften wegen Königreich Schweden.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nationales Einzelhandelsmonopol für alkoholhaltige Getränke - Verbot der Einfuhr durch Privatpersonen.#Rechtssache C-186/05.
ECLI:EU:C:2007:571Eu Chamb 06 C04.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Art. 28 EG und 30 EG – Nationale Rechtsvorschriften betreffend ein nationales Einzelhandelsmonopol für alkoholhaltige Getränke, nach denen die unmittelbare Einfuhr solcher Getränke durch Privatpersonen verboten ist
Tenor
Tenor
1. Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 28 EG verstoßen, dass es die Einfuhr alkoholhaltiger Getränke durch Privatpersonen, die durch von ihnen beauftragte unabhängige Vermittler oder gewerbliche Beförderer handeln, verbietet, ohne dass dieses Verbot nach Art. 30 EG als gerechtfertigt angesehen werden kann.
2. Das Königreich Schweden trägt die Kosten.
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