ECLI:EU:C:2006:38•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 12. Januar 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung [EWG] Nr. 2847/93 - Kontrollregelung im Fischereisektor - Informationen über die Fangmengen und den Fischereiaufwand.#Rechtssache C-179/05.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 12. Januar 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung [EWG] Nr. 2847/93 - Kontrollregelung im Fischereisektor - Informationen über die Fangmengen und den Fischereiaufwand.#Rechtssache C-179/05.
ECLI:EU:C:2006:38Eu Chamb 05 C12.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand:
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Artikel 18 Absatz 1 und 19i erster und dritter Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik (ABl. L 261, S. 1) – Unterbliebene Mitteilung der darin vorgesehenen Angaben
Tenor
Tenor:
1) Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2635/97 des Rates vom 18. Dezember 1997 geänderten Fassung verstoßen, dass sie nicht die in Artikel 19i erster und dritter Gedankenstrich dieser Verordnung genannten Daten übermittelt hat.
2) Die Französische Republik trägt die Kosten des Verfahrens
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