ECLI:EU:C:2006:762•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. Dezember 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung [EWG] Nr. 2847/93 - Kontrollregelung für den Fischereisektor - Unterbliebene Übermittlung der Angaben zur Art und Menge der gefangenen Fische.#Rechtssache C-161/05.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. Dezember 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung [EWG] Nr. 2847/93 - Kontrollregelung für den Fischereisektor - Unterbliebene Übermittlung der Angaben zur Art und Menge der gefangenen Fische.#Rechtssache C-161/05.
ECLI:EU:C:2006:762Eu Chamb 05 C07.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Artikel 15 Absatz 4 und 18 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik (ABl. L 261, S. 1) – Unterbliebene Übermittlung von Angaben zu Art und Menge der gefangenen Fische
Tenor
Tenor
1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 15 Absatz 4 und 18 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik verstoßen, dass sie die in diesen Vorschriften vorgesehenen Angaben für die Jahre 1999 und 2000 nicht übermittelt hat.
2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
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