ECLI:EU:C:2006:336•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 18. Mai 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-122/05.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 18. Mai 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-122/05.
ECLI:EU:C:2006:336Eu Chamb 05 C18.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275, S. 32)
Tenor
Tenor
1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates verstoßen, dass sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.
2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
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