ECLI:EU:C:2006:58•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 19. Januar 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/1072/EWG - Mehrwertsteuer - Erstattung - Nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige.#Rechtssache C-90/05.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 19. Januar 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/1072/EWG - Mehrwertsteuer - Erstattung - Nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige.#Rechtssache C-90/05.
ECLI:EU:C:2006:58Eu Chamb 06 C19.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand:
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 4 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige (ABl. L 331, S. 11) – Verzögerungen bei der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige
Tenor
Tenor:
1) Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 7 Absatz 4 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige – verstoßen, dass es die Frist von sechs Monaten für die Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige nicht beachtet hat.
2) Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten des Verfahrens.
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